Wichtige Änderung ab dem 1.3.2010
Zum 1.3.2010 ergibt sich wieder eine Änderung. Offizielle Details finden Sie dazu unter
www.telekom.de/mehrwertloesungen
Praktisch bedeutet dass, dass alle Betreiber/Inhaber von Sonderrufnummern die Preisangaben ändern müssen. Hier ein Beispiel:
alt:
0180-5 xx xx xx (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)
neu:
0180-5 xx xx xx (0,14 €/Min aus dem Festnetz - Mobilfunk max. 0,42 €/Min)
oder neu z.B.
0180-2 XX XX XX (0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)
Änderung 2007
Zum 01.09.2007 tritt das "Gesetz zur Änderung telekommunikationstechnischer Vorschriften" (TKGÄndG) in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Sonderrufnummer wie 0180 xxx oder 0900 xxx usw. benutzen, dann müssen Sie spätestens ab dem 01.09.2007 die Kosten noch genauer als bisher kennzeichnen. Egal, ob auf Ihren Print-Geschäftsunterlagen, In Ihrer Interntpräsenz oder in Ihren Emails usw.
Für eine 0180er Rufnummer kann das z.B. so aussehen: *0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer
Preisangabe
Bei den Diensten 0180, 0900, 0137, 012, 018 oder Auskunfts- und Mobilfunkkurzwahldiensten muss auf den für den Teilnehmer geltenden Preise hingeweisen werden.
Preisansage
Bei 0900er Nummern sowie bei Auskunftsdiensten ist vor Beginn der Entgeltpflicht der Endkundenpreis zu nennen. Bei Diensten 0137 hat die Ansage des Anruferpreises unmittelbar im Anschluss an den Dienst zu erfolgen.Details lesen Sie hier
Bitte beachten Sie, dass in dieser Info nicht alle relevanten Punkte berücksichtigt werden können und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Telekommunikationsanbieter oder Ihrem Anwalt.
http://www.bmwi.de - Stichwort "TKG-Änderungsgesetz"
https://kreafon.de/sonst/aenderung_tkg.html
http://www.shopbetreiber-blog.de
Gerne helfen wir Ihnen zum Thema Änderung der Preisangabepflicht..


